Zertifiziertes Managementsystem
in Übereinstimmung mit dem Standard
DIN EN ISO 9001:2015
Zertifiziertes Managementsystem
in Übereinstimmung mit dem Standard
DIN EN ISO 9001:2015
Die von uns gelieferten Erzeugnisse und ihre Verpackungen enthalten nach derzeitigem Erkenntnisstand keine Stoffe der Kandidatenliste* (15.06.2015 gem. Artikel 59 (10) der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 („REACH“) (s. Internetadresse der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) https://echa.europa.eu/de/candidate-list-table) in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent.
Die Rohstoffe zur Herstellung unserer Produkte (Zellpolyethylen, Zellkautschuk, Zellpolyurethan, Kartonagen) werden schon immer dahingehend geprüft, dass von dem fertigen Erzeugnis - sei es bei der Weiterverarbeitung, dem Einbau oder der Nutzung - unter normalen und vernünftigerweise vorhersehbaren Verwendungsbedingungen für den Endverbraucher keine Gefahr ausgeht.
Die Industrieunternehmen, die die Einzelkomponenten für unsere Erzeugnisse herstellen, werden nach eigenen Aussagen alle registrierungspflichtigen Komponenten fristgerecht anmelden. Mit der Vollregistrierung der Stoffe ist - gemäß Gesetz - bis 2018 zu rechnen.
Über durch REACH verursachte Veränderungen unserer Lieferprodukte werden wir Sie im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung informieren und falls erforderlich im Einzelfall geeignete Maßnahmen mit Ihnen abstimmen.
Dies ist keine pauschale REACH-Konformitätsbestätigung - bitte fragen Sie diese individuell für die an Sie gelieferte Qualität an!
Hiermit bestätigen und sichern wir zu, dass alle von uns an Sie zu liefernden Waren den Anforderungen der Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro-und Elektronikgeräten (ROHS) in ihrer jeweils gültigen Fassung entsprechen.
Die erforderlichen Nachweisdokumente zur Erfüllung der gesetzlichen Mindestanforderungen gemäß der europäischen Richtlinie 2011/65/EU werden von uns erstellt und für Anfragen der Marktaufsichtsbehörde bereitgehalten oder wir haben unsere Lieferanten dahingehend verpflichtet. Die Nachweisführung unter dieser Richtlinie erfolgt auf Basis von harmonisierten Normen, sofern diese im Amtsblatt der europäischen Union genannt werden. Ist dies nicht gegeben, so werden wir im Bedarfsfall die verwendeten Prüfgrundlagen nennen.
Die Richtlinie ist in ihrer jeweils gültigen Fassung via Internet bei der Europäischen Union in Brüssel unter http://europa.eu (weitere Suche gemäß Wegweiser) abrufbar.
Dies ist keine pauschale RoHS-Konformitätsbestätigung - bitte fragen Sie diese individuell für die an Sie gelieferte Qualität an!